Versorgung ist Verantwortung.
Standrohr für Bauwasserzwecke
Wir freuen uns, wenn in unserem Verbandsgebiet gebaut wird und sich die Menschen und das Leben gut entwickeln. Wasser ist Leben und wird immer und zu jedem Zeitpunkt gebraucht. Wir, die Verbandswasserwerk GmbH, stellen Ihnen in unserem Geschäftsgebiet neben der festen Anbindung an unser Versorgungsnetz für den temporären Einsatz ein Standrohr zur Entnahme von Wasser zur Verfügung. So können Sie jederzeit über das benötigte Bauwasser verfügen und ihr Bauvorhaben kommt gut voran.
Innerhalb der folgenden Ortschaften erhalten Sie das Standrohr von der Verbandswasserwerk GmbH:
Erftstadt | Euskirchen | Mechernich | Weilerswist | Zülpich |
Bliesheim | Elsig | Antweiler | Bodenheim | Bessenich |
Borr-Scheuren | Euenheim | Firmenich | Derkum | Dürscheven |
Erp | Frauenberg | Gehn | Groß Vernich | Enzen |
Friesheim | Oberwichterich | Katzvey | Hausweiler | Hoven u. Floren |
Niederberg | Wisskirchen | Kommern | Horchheim | Linzenich |
Lessenich | Klein Vernich | Lövenich | ||
Obergartzem | Lommersum | Lüssem | ||
Satzvey | Metternich | Merzenich | ||
Schaven | Müggenhausen | Mühlheim | ||
Wachendorf | Neukirchen | Nemmenich | ||
Ottenheim | Niederelvenich | |||
Schneppenheim | Oberelvenich | |||
Schwarzmaar | Rövenich | |||
Weilerswist | Schwerfen | |||
Sinzenich | ||||
Ülpenich | ||||
Weiler | ||||
Wichterich | ||||
Zülpich Stadt |
Hinweise zur Beantragung eines Standrohrs
Bei Bezug von Wasser über Hydrantenstandrohre ist der Abschluss eines Sondervertrags erforderlich. Wenn Sie Wasser für Bauzwecke aus dem öffentlichen Netz der Verbandswasserwerk GmbH benötigen, können Sie mit einem Standrohr aus einem Unterflurhydranten in unserem Versorgungsgebiet Wasser entnehmen. Zum Zweck einer Schwimmbad- bzw. Teichbefüllung werden keine Standrohre ausgeliehen.
Für die Ausleihung eines Standrohrs muss eine Sicherheitskaution in bar, per Scheck oder EC-Karte hinterlegt werden. Die Höhe der Kaution für Firmen liegt bei 600,00 €. Kunden aus unserem Versorgungsgebiet und Antragsteller für einen Wasserleitungshausanschluss hinterlegen 400,00 €.
Die Mietgebühr beträgt für jeden angefangenen Kalendertag 1,50 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von zur Zeit 7 %. Die Abrechnung des Wasserverbrauchs wird pro Kubikmeter Wasser mit derzeit 1,07 € zzgl. 7 % Mehrwertsteuer berechnet.
Die Kaution wird nach Rückgabe des Standrohrs mit dem Wasserverbrauch sowie der Mietgebühr verrechnet und auf ihr hinterlegtes Bankkonto überwiesen.
Die Standrohrausgabe erfolgt in der Zeit von:
Montag bis Donnerstag:
8.00 Uhr – 16.00 Uhr
Freitag:
8.00 Uhr – 13.00 Uhr
in der Walramstraße 12
53879 Euskirchen,
technische Abteilung
Hinweise und Bestimmungen für die Wasserentnahme mit Standrohren aus Hydranten der Verbandswasserwerk GmbH
Hier können Sie die Hinweise und Bestimmungen herunterladen und finden die Downloadseite für den Adobe Acrobat Reader zur Ansicht der PDF-Datei. Außerdem erhalten Sie hier unsere Kontaktdaten zu Ihren Anliegen.
Kundenservice
Tel.: 02251 7915-11
E-Mail: info@verbandswasserwerk.de
Fax: 02251 791536
Verbandswasserwerk GmbH
Walramstr. 12
53879 Euskirchen