Gültiges Abkochgebot für unser Versorgungsgebiet im Kreisgebiet Euskirchen:

Leider waren im Bericht des Kölner Stadtanzeigers bzw. der Kölnischen Rundschau vom 21.07.2021 Angaben bezüglich einwandfreier Ergebnisse von Wasserproben enthalten. Diese Angabe war leider fehlerbehaftet.

Diesbezügliche Ergebnisse von Wasserproben liegen uns leider bislang noch nicht vor. Wasserproben wurden in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Kreises Euskirchen bereits genommen.

Das Abkochgebot für unser Versorgungsgebiet im Kreis Euskirchen ist demnach weiterhin in Kraft.

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